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Reisekosten
Reisekosten
Seit 2014 ist das steuerliche Reisekostenrecht durch die in Kraft getretene Neuregelung grundlegend vereinfacht. Kompakte Informationen zum Reisekostenrecht finden Sie hier.
Verpflegungsmehraufwendungen 1. Januar 2020
Das Gesetz bringt eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung mit sich (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG).
So ist eine Erhöhung von 24 auf 28 EUR für Abwesenheiten von 24 Stunden und von 12 auf 14 EUR für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheitstage ohne Übernachtung und mehr als 8 Stunden vorgesehen. Grundvoraussetzung ist hier, dass der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist.
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Reisekostenreform zum 1. Januar 2014
Ab 2014 wird das steuerliche Reisekostenrecht einfacher. Die Formulare zur Reisekostenabrechnung mit den Artikelnummern RA 415 und RA 517 behalten ihre Gültigkeit. Die Hinweisblätter zu diesen Formularen werden u. a. mit den neuen Pauschalsätzen aktualisiert. Das Formular RA 515 seit dem 1. Januar 2014 in neuer Auflage und neuem Inhalt angeboten.
Bei mehrtägiger Abwesenheit mit Übernachtung werden für den An- und Abreisetag pauschal 12 Euro gewährt. Der Betrag ist unabhängig von der Abwesenheitsdauer. Der Punkt „Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird ersetzt gegen „Erste Tätigkeitsstätte“. Die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten wird ab dem 1. Januar ebenfalls steuerlich neu geregelt. Mehrwerte Informationen zu der Reisekostenreform finden Sie auch unter lexware.